Anlageberatung und -vermittlung von Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 11 KWG, sowie die Anlage- und/oder Abschlussvermittlung von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländische Investmentfonds und/oder ausländische Investmentanteile), die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen. Die Erbringung dieser Tätigkeiten erfolgt als vertraglich gebundener Vermittler im Sinne des § 2 Abs. 10 KWG und zwar ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines Einlagenkreditinstituts oder eines Wertpapierhandelsunternehmens, das seinen Sitz im Inland hat oder nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG im Inland tätig ist. Das Unternehmen erbringt darüber hinaus keine weiteren Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG. Die Gesellschaft ist aber berechtigt, eine Erlaubnis nach § 32 KWG zu beantragen, um ggf. in der Zukunft auch für eigene Rechnung Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG zu erbringen.
Thomas Busch (Vorstand), Diplom-Bankbetriebswirt Michael Totz (Vorsitzender des Vorstandes)
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