Wahrnehmnung von Aufgaben der Wertstoff- und Abfallwirtschaft, der Altlastensanierung sowie der Natur- und Landschaftspflege im Kreis Coesfeld. Dazu zählen insbesondere a) die Verwertung oder Entsorgung aller Wert- und Reststoffe der Abfallwirtschaft, b) die Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit, c) die Bewirtschaftung, Stilllegung und Nachsorge von Abfallentsorgungsanlagen, d) die Sanierung von Altlasten, e) die Strategieentwicklung zur Abfallvermeidung, - verwertung, -verminderung und -entsorgung, f) das Ausgleichsflächenmanagement, g) die betriebswirtschaftliche Betreuung kreiseigener Betriebe sowie die Beteiligung an Gesellschaften, die Aufgaben des Kreises wahrnehmen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem vorgenannten Zweck zu dienen geeignet sind. Hierzu gehören auch die Planung, Finanzierung, Errichtung und der Betrieb von Anlagen und Einrichtungen sowie die Vornahme von Grundstücksgeschäften. Die Gesellschaft beachtet die Ziele des Landesgleichstellungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Die personenbezogenen Bezeichnungen dieses Gesellschaftsvertrages beziehen sich auf beide Geschlechter.
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Entsorgungsbetriebe
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