(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von a) Denkmalschutz und Denkmalpflege, b) Kunst und Kultur, c) Bildung und Qualifizierung, insbesondere von Augenoptikern und deren Mitarbeitern sowie die Förderung von Wissenschaft (einschließlich Lehre) und Forschung. (3) Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch a) die Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung, Wiederherstellung und Erhaltung des Schlosses Plön, b) die (entgeltliche oder unentgeltliche) Beschaffung von Kunstwerken und ihre Ausstellung im Schloss Plön, c) die Durchführung von Veranstaltungen mit Bezug zum Schloss Plön, d) die Durchführung eigener Bildungsveranstaltungen (z.B. Meistervorbereitungskurse, Fachkolloquien) und eigener Forschung sowie die Vergabe von Mitteln an öffentliche Schulen, Hochschulen und andere gemeinnützige Körperschaften, insbesondere zur Finanzierung von Lehre und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Augenoptik und Optometrie. (4) Die in Abs. (3) genannten Maßnahmen bilden zugleich den Gegenstand des Unternehmens. (5) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen des steuerlich Zulässigen, weitere Geschäfte durchzuführen, die den Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind. Hierzu zählt insbesondere auch die langfristige Vermietung von Gebäudeteilen. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen des steuerlich Zulässigen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, sofern dies dem Gesellschaftszweck förderlich ist.
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