Betrieb a) von Altenund Pflegeheimen zur persönlichen Betreuung kranker, behinderter und/oder gebrechlicher Menschen, auch in der Form des sog. betreuten Wohnens, b) von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten für kranke, behinderte und/oder gebrechliche Menschen, c) von Einrichtungen zur Kurzzeit- und Tagespflege für kranke, behinderte und/oder gebrechliche Menschen sowie die Erbringung einzelner Dienstleistungen für eine der unter a), b) und c) genannten Einrichtungen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle Geschäfte betreiben, die dazu geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen beteiligen, Geschäftsanteile erwerben, Zweigniederlassungen errichten usw. Der Gesellschaftsvertrag wurde am 19. 02. 1998 in § 2 und am 16. 12. 1998 in §§ 4 (Geschäftskapital, und Gesellschafter), 7 (Gesellschafterbeschlüsse), 16 (Auflösung) und 18 (Schlußbestimmungen) geändert. § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) wurde in Abs. 5 e berichtigt.
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