Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfen für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilfe), der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von gesetzlich anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung sowie von Einrichtungen, die der Bildung, Berufsbildung, Beschäftigung und Arbeit von Menschen mit Assistenzbedarf dienen. Die Gesellschaft verwirklicht die genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, insbesondere mit den zum Unternehmensverbund \"Sozialwerk St. Georg\" gehörenden steuerbegünstigten Gesellschaften sowie der gemeinnützigen Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mitte eG, Kassel, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassung oder durch die Erbringung von Lieferungen. Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören insbesondere Verwaltungsdienstleistungen wie Leistungen der Buchhaltung, Planungs- und Controllingleistungen, Leistungen der Personalverwaltung sowie zentrale IT- und Einkaufsleistungen, Vermietungs- und Verpachtungsleistungen und Personaldienstleistungen. Der Gesellschaftszweck kann auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung von Mitteln oder durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten, steuerbegünstigten Zwecke. Diese haben die ihnen zugewandten oder überlassenen Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Insbesondere sollen die Mittel nach § 58 Nr. 1 AO den zum Unternehmensverbund \"Sozialwerk St. Georg\" gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke zugewendet oder überlassen werden. Die Gesellschaft ist dem Deutschen Caritasverband angeschlossen und dient der Verwirklichung des Werkes christlicher Nächstenliebe.
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