Finanz- und Unternehmensberatung, insbesondere betriebswirtschaftliche Analysen und Vermögensanalysen sowie Beratung von Privat- und Firmenkunden bezüglich Liquiditätsplanung, Vermögensaufbau (u. a. Geldanlage, Immobilien, Beteiligungen, Finanzierungen), Vermögensübertragung (u. a. Erbschaft, Schenkung), Existenzgründung (Praxis/Unternehmensgründung oder -kauf), Betriebs-/Praxisübergabe, Absicherung (Vermittlung von betrieblichen und privaten Versicherungen), Organisationsberatung und Verkaufstraining, Interimsmanagement. Ferner erbringt die Gesellschaft von den in § 1 Abs. 1 a S. 2 Nrn. 1-4 KWG genannten Finanzdienstleistungen ausschließlich die Anlage- und die Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a S. 2 Nrn. 1-2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden, oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, zwischen Kunden und lizensierten Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Anteile an Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes werden nicht vermittelt. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Ebenfalls nicht Gegenstand des Unternehmens sind Tätigkeiten, welche nach Art. 1 § 1 des Rechtsberatungsgesetzes der Genehmigung bedürfen. Steuerberatung.
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