(1) Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Durchführung von Maßnahmen der Jugendhilfe und der sozialen Arbeit, der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktförderung, der beruflichen Aus-und Weiterbildung, der schulischen Bildung, der Alten- und Behindertenhilfe sowie der Völkerverständigung. Die Gesellschaftszwecke werden verwirklicht insbesondere durch Anregung, Schaffung und Unterhalt von Einrichtungen und Betrieben wie: Ausbildungswerkstätten, Angebote der Straffälligenhilfe, Arbeits-und Beschäftigungsprojekte, Behindertenhilfe, Beratungsstellen, Beratung-und Betreuungsangebote für psychisch Kranke, berufliche Qualifizierungsmaßnah-men, Bürgerzentrum, Gemeinwesenarbeit, Hausaufgabenhilfe, Jugendwerk-stätten, Integrationsunternehmen, Projekte zur Völkerverständigung, Schul-trägerschaft, Seniorenarbeit, Wohnprojekte für junge Menschen. (2) Besonders widmet sich die Gesellschaft sozial benachteiligten Personen und Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustan-des der Hilfe bedürfen, oder sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden. Weiterhin schafft die Gesellschaft Beschäftigungsmöglichkeiten für sozial be-nachteiligte und seelisch hilfsbedürftige Menschen, um ihnen eine gesellschaftliche berufliche Eingliederung zu ermöglichen.
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