Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrts-Zwecke im Sinne des Abschnitts " steuerbegünstigte Zwecke " der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Menschen mit Behinderungen, deren Teilhabe an einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten stößt, durch Schaffung von Arbeitsplätzen, Ausbildungs- und Arbeitstrainingsplätzen, die der Eingliederung der vorgenannten Personen dienen. Der Zweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft einen Integrationsbetrieb im Sinne des § 132 SGB IX in Verbindung mit § 68 Abs. 3 c) AO unterhält. Der Integrationsbetrieb wird vor allem im Bereich von Großküchenleistungen und " Essen auf Rädern" sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen jeder Art für soziale Einrichtungen tätig. Darüber hinaus kann er in allen Bereichen und Arbeitsfeldern tätig werden, die dem vorgenannten Zweck dienlich erscheinen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen, wenn dadurch die Aufgaben der Gesellschaft i. S. d. gemeinnützigen Zweckes erfüllt werden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
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