I. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. II. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung, der Kunst und Kultur, der Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Sports, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO sowie der Förderung kirchlicher Zwecke i. S. d. § 54 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts i. S. d. § 58 Nr. 1 AO. III. Daneben kann die Gesellschaft die in Abs. II genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb - von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere zur Kinder- und Jugendbetreuung, -pflege, -fürsorge und Erziehung sowie Wohnheime, Schulen und Ausbildungsbetriebe - von Kunstausstellungen der Werke jugendlicher Menschen - von Sporteinrichtungen - von weiteren Einrichtungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung - von Einrichtungen zur Prävention und Selbsthilfe - von sonstigen Sozialeinrichtungen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus werden die gemeinnützigen Zwecke mittels Durchführung ambulanter Pflege und Betreuung, Angebote zur Rehabilitation, Beratungsleistungen, Vortragsveranstaltungen und Seminare sowie Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. IV. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Ferner kann die Gesellschaft auch i.S.d. § 57 Abs. 3 AO planmäßig mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften zusammenwirken. Dies erfolgt insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit den in Anlage 2 benannten steuerbegünstigten Körperschaften durch die dort aufgeführten erbrachten und bezogenen Dienst- und Service-Leistungen, die jeweils einzeln vereinbart werden. V. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck und betreibt die von ihr unterhaltenen Einrichtungen auf der Grundlage des Auftrages der Stiftung der Alexianerbrüder und des Selbstverständnisses der Katholischen Kirche. Die in der Gesellschaft und in ihren Einrichtungen im vorgenannten Sinne beschäftigten Mitarbeiter werden in Erfüllung dieses Auftrages tätig. VI. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung der Gesellschaftszwecke dienlich sind. VII. Bei Satzungsänderungen, die die Steuerbegünstigung der Gesellschaft betreffen, ist eine Stellungnahme des zuständigen Finanzamtes zur Auswirkung der Satzungsänderung auf die Steuerbegünstigung einzuholen.
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