Konstruktion, Herstellung, Einfuhr, Zusammenbau, Verkauf, Betrieb, Veränderung, Verbesserung, Unterhaltung und Reparatur von computergestützten Systemen für (i) Spielzwecke, einschließlich der Verwendung für on-line-Lotterien, Video-Lotterien und Wettschein-Lotterien, und (ii) die Anwendung zum elektronischen Geldtransfer einschließlich des Transfers staatlicher Zuwendungen. In allen diesen Fällen kann ein computergestütztes System die Einrichtung von Terminals in Einzelhandelsunternehmen, Verwaltungs-Terminals, zentrale Computersysteme, Kommunikationseinrichtungen für das Interface zwischen Terminals und dem zentralen System, sowie die dazugehörige Software, einschließlich der Systemsoftware, Anwendungssoftware, Terminalsoftware und Kommunikationssoftware umfassen. Die Gesellschaft kann alle mit dem Gegenstand ihres Unternehmens in unmittelbarem oder mittelbaren Zusammenhang stehenden Geschäfte betreiben. Sie kann sich im In- und Ausland and anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftsgegenstand beteiligen, solche Unternehmen erwerben oder gründen sowie Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann insbesondere (i) Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gegenstand ihres Unternehmens - ausgenommen Beratungen, für die eine besondere Erlaubnis erforderlich ist, (ii) im Zusammenhang mit dem Gegenstand ihres Unternehmens Anlagegüter erwerben, und besitzen sowie Wertpapiere aller Art erwerben.
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