Beteiligungen und Vermögenverwaltungen aller Art, der An- und Verkauf sowie die Verwaltung von Unternehmen oder Anteilen an diesen. Außerdem kann die Gesellschaft im Bereich der Vermögensberatung, Unternehmensberatung und Verwaltungen aller Art tätig werden. Die Gesellschaft darf Verträge aller Art abschließen und namentlich die Leitung und Führung sowie das Ergebnis anderer Unternehmen übernehmen. Sie darf insbesondere zwecks weiterer Kapitalbeschaffung Dritte an der Gesellschaft als typische oder atypische stille Gesellschafter beteiligen, deren Beteiligungsmodalitäten die Geschäftsführung zu vereinbaren berechtigt ist. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Wirtschaftliche Beratung von Unternehmen und die Zusammenarbeit mit Unternehmen im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, andere Unternehmen dieser Branche im In- oder Ausland zu gründen, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen und auch deren Geschäftsführung zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Die Gesellschaft ist zur Buchung laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnbuchhaltung bei Beachtung der Einschränkung des § 6 des Steuerberatungsgesetzes berechtigt.
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