A) die gemeinschaftliche Verwertung von Obst (und sonstigen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugnissen), b) die Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung, c) die Förderung der Konzentration des Angebotes von Obst (sowie der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugnisse), d) die Drosselung der Produktionskosten und Regulierung der Erzeugerpreise von Obst, e) die Bereitstellung technischer Hilfsmittel zur Aufmachung und Vermarktung von Obst (und sonstigen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugnissen), f) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Bedarfsartikel, g) die gemeinschaftliche Benutzung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebseinrichtungen und Maschinen, h) die Förderung umweltgerechter Wirtschaftsweisen, Anbautechniken und Abfallverwertungstechniken, insbesondere zum Schutz der Gewässer, des Bodens und der Landwirtschaft sowie zur Erhaltung und/oder Förderung der Artenvielfalt, i) die Bildung eines Interventionsfonds oder die Beteiligung an einem solchen, j) die Errichtung und Verwaltung von Betriebsfonds, deren Finanzierung über Finanzbeiträge der Mitglieder erfolgt, k) die Beteiligung an Gesellschaften und Verbänden, soweit dieser gegenüber den Mitgliedern selbst förderwirtschaftliche Ziele verfolgen, l) Werbung und die Einführung eines Markenzeichens zu fördern und die Öffentlichkeitsarbeit für die Genossenschaft zu organisieren, m) Transportleistungen für die Erzeugung und den Handel durchzuführen, n) gemeinschaftliche Investitionen der Mitglieder der Genossenschaft zu organisieren, o) Leergut für den Absatz zu beschaffen und zu verwalten, p) Fruchthandel und Handel mit sonstigen Artikeln des Einzelhandels.
Obst und Gemüse
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