Hilfe und Unterstützung für Kinder in Entwicklungs- und Schwellenländern und in anderen Krisengebieten durch die Gründung neuer Waisenhäuser und Kinderdörfern anderer oder eigener Organisationen, die Einrichtung von Bildungsprogrammen sowie durch andere geeigneten Unterstützungsmaßnahmen, durch Verteilung von Nahrungsmitteln und Kleidung, durch Informationen über Ernährung, durch Bereitstellung medizinischer Versorgung, durch Unterstützung von Ausbildungsprogrammen sowie sonstige Hilfestellung bei Notfällen und Katastrophen; Zweck der Gesellschaft ist ferner die Unterstützung und Förderung von Projekten anderer gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Organisationen im In- und Ausland zur Hilfe für Kinder in Entwicklungs- und Schwellenländern und in Krisengebieten und zur Hilfeleistung bei Notfällen und Katastrophen sowie die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung und Förderung dieser Projekte, in Deutschland (§ 58 Nr. 1 AO) und dem Ausland nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Rechtsordnung; Zweck der Gesellschaft ist überdies die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit über die Hilfsbedürftigkeit von Kindern in Entwicklungs- und Schwellenländern und in Krisengebieten sowie die Hilfsbedürftigkeit anderer Menschen bei Notfällen und Katastrophen zu informieren und mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen. Zweck der Gesellschaft ist es zudem, Mitleid, Nächstenliebe und Verantwortung für hilfsbedürftige und Not leidende Menschen, insbesondere Kinder in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie in Krisen- und Katastrophengebieten in der Öffentlichkeit zu wecken.
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