Förderung der Berufsbildung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch: Die Gründung und Führung von Akademien für Kommunikation in verschiedenen Schularten und Schulstufen. Aus-, Fort- und Weiterbildung in allen Bereichen der Absatzkommunikation und alle damit verbundenen Aufgaben. Vergabe von Unterstützungen und Stipendien für Schüler. Erwerb, Errichtung und Bewirtschaftung von Unterrichtsräumen, Dienstwohnungen, Schülerunterkünften und Schullandheimen. Dabei verfolgt die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der AO. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig.wird., und.die so beschafften Mittel an andere unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts weiterleitet, welche diese unrnittelbar und ausschließlich für die o.g. steuerbegünstigten Zwecke verwenden Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks Zweckbetriebe unterhalten.Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Neutralität in Bekenntnis- und Weltanschauungsfragen. Dies geschieht aus Überzeugung und aus positiv erlebten Erfahrungen einer kulturellen Offenheit und Vielseitigkeit.
Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten
Berufliche Schulen
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