Vertrieb des SNACK POINT DRIVE-Konzeptes, ferner alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Hierzu gehören insbesondere - die Weiterentwicklung und Betreuung des SNACK POINT DRIVE-Konzeptes, - die Vergabe von Lizenzen zur Nutzung des eingetragenen Warenzeichens 'SNACK POINT DRIVE' und zum Betreiben von SNACK POINT DRIVE-Verkaufseinheiten für den Außer-Haus-Verzehr an Hochfrequenzstandorten sowie der Abschluß von SNACK POINT DRIVE-Franchiseverträgen, - Ein- und Verkauf von Gütern aller Art, insbesondere Rohstoffen, Hilfsmitteln, Maschinen, Geräten und mobilen modularen Verkaufseinheiten. Sollten in diesem Bereich Geschäfte nicht durch die Gesellschaft selbst, sondern Liefervereinbarungen mit anderen Unternehmen abgeschlossen werden, sind in erster Linie die BACK EUROP Deutschland GmbH & Co. KG sowie deren Gesellschafter als Geschäftspartner zu wählen, - Entwicklung, Vertrieb, Umsetzung, Betreuung und Belieferung von kundenindividuellen Konzepten, - Betreiben von eigenen SNACK POINT DRIVE-Verkaufseinheiten einschließlich aller hiermit zusammenhängender Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen, sich an ihnen zu beteiligen und ihre Geschäfte zu führen.
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