(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Erziehung, die Förderung der Volks- und Berufsbildung, sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S. d. § 53 AO, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind durch die stationäre und ambulante Behandlung, Pflege und Rehabilitation von kranken und hilfsbedürftigen Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, ihrem Geschlecht und ihrem Wohnsitz. (2) Zu diesem Zweck ist Gegenstand des Unternehmens insbesondere die Unterhaltung und der Betrieb einer Einrichtung zur Durchführung physiotherapeutischer Behandlungen in dem von der Evangelisches Klinikum Köln Weyertal GmbH unterhaltenen Krankenhaus. (3) Zudem wird der Satzungszweck gem. § 57 Abs. 3 AO auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren - vornehmend mit den zum Unternehmensverbund der Evangelische Kliniken Rheinland gGmbH gehörenden- steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch Personaldienstleistungen verwirklicht. Zu den vorgenannten Leistungen gehören insbesondere Managementdienstleistungen, Verwaltungsdienstleistungen und Buchhaltungsdienstleistungen, Service- und IT-Leistungen, Speisenversorgung und Reinigungsleistungen. Die Erbringung der Kooperationsleistungen umfasst dabei neben medizinischen Leistungen auch Leistungen im Rahmen der Personalwirtschaft. (4) Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung der genannten Einrichtung notwendigen Nebenbetriebe und flankierenden Einrichtungen gründen und/ oder betreiben. Sie ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.
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