Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung; die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Förderung schwerbehinderter Menschen. b) das Anbieten von Regelarbeitsplätzen für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 132 SGB IX Abs. 1. Der Anteil d. schwerbehinderten Beschäftigten soll mindestens 40 v. H. aller Beschäftigten betragen. c) die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für Behinderte und schwer vermittelbare Jugendliche. d) die Errichtung von Praktika und Erprobungsmaßnahmen für WfbM-Beschäftigte. e) das Anbieten von weitergehenden Beschäftigungs- und Arbeitsangeboten für behinderte Menschen. Gegenstand der Gesellschaft ist daher die Behinderten- und Arbeitshilfe.
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