Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Behindertenhilfe. Sie verfolgt außerdem mildtätige Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Förderung, Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Inklusion als wesentlicher Beitrag zur sozialen und beruflichen Rehabilitation und Teilhabe. Der Zweck der Gesellschaft soll erreicht werden insbesondere durch: 1. Schaffung und Betrieb von: a) Werkstätten für behinderte Menschen, b) Integrationsbetrieben, c) Blindenwerkstätten, d) Tagesförderstätten, e) Wohnheimen, Wohnungen sowie betreuten und inklusiven Wohnangeboten, f) Bereitstellung von Wohnraum an nachweislich wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen i. S. d. § 53 Nr. 2 AO g) inklusiven Werkstattprojekten, h) ambulanter Wohnassistenz, i) Pflege- und Betreuungsdiensten, 2. intensive Zusammenarbeit mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und den mit der beruflichen Inklusion befassten Behörden 3. Beratung und Aufklärung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen, 4. Information der Öffentlichkeit über technische, didaktische und andere Möglichkeiten, um die Rehabilitation, die soziale und berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung zu unterstützen, 5. Durchführung von Maßnahmen und Veranstaltungen, die der Rehabilitation oder Inklusion von Menschen mit Behinderung dienen. 6. Die vorgenannten Zwecke werden darüber hinaus jeweils im Einsatz für den steuerbegünstigten Bereich durch die Erbringung von Service-, Verwaltungs- und weiteren Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Einrichtungen verwirklicht bzw. von diesen anderen Einrichtungen gegenüber der Gesellschaft erbracht (§ 57 Abs. 3 AO). a) Die Art und Weise der Kooperation umfasst insbesondere i.die beratende, wirtschaftliche und technische Unterstützung durch Übernahme des Finanz- und Rechnungswesens (u.a. Ifd. Buchhaltung, Controlling, Erstellung von Jahresabschlüssen) sowie des Personalwesens (u.a. Gehaltsabrechnung); ii. Beförderungsleistungen und Fahrdienste. b) Kooperationspartner sind insbesondere i. die steuerbegünstigten Tochtergesellschaften, namentlich derzeit die Mosaik gemeinnützige GmbH inklusiv Leben sowie die jobwärts Inklusionsbetriebe Hannover gGmbH; ii. die steuerbegünstigten Trägereinrichtungen und Gesellschafter, namentlich derzeit der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. - Anstalt für Blindenwerkstätten und Blindenhilfen, der Lebenshilfe für geistig und mehrfach Behinderte e.V. Langenhagen und Umgebung sowie der Aktiv DabeiSein e.V. Selbstbestimmt mit und ohne Behinderung, nebst deren Tochtergesellschaften und weiterer verbundener Unternehmen. Hinsichtlich der weiteren verbundenen Unternehmen/weiteren steuerbegünstigten Einrichtungen ergibt sich eine namentliche Benennung der einzelnen Kooperationspartner aus einer Aufstellung, die der Finanzverwaltung bei Beginn der Kooperation und bei Änderung der Kooperationspartner zusätzlich zum Gesellschaftsvertrag unverzüglich vorgelegt wird; iii. weitere steuerbegünstigte Einrichtungen, soweit deren Zwecke den zuvor genannten entsprechen. Hinsichtlich der weiteren verbundenen Unternehmen/weiteren steuerbegünstigten Einrichtungen ergibt sich eine namentliche Benennung der einzelnen Kooperationspartner aus einer Aufstellung, die der Finanzverwaltung bei Beginn der Kooperation und bei Änderung der Kooperationspartner zusätzlich zum Gesellschaftsvertrag unverzüglich vorgelegt wird. Die Gesellschaft ist berechtigt, Mittelwerbung und dieser Aufgabe dienende Geschäfte zu betreiben, soweit dies mit den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen in Einklang steht.
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Sozialwesen
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