(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für behinderte Menschen, der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) das Betreiben, die Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die einer wirksamen Teilhabe von behinderten, benachteiligten oder hilfsbedürftigen Menschen dienen. Im Vordergrund steht, den individuellen Bedürfnissen und Wahlmöglichkeiten unter Anerkennung der Gedanken von Integration und Inklusion Rechnung zu tragen. Zu den genannten Einrichtungen zählen u. a. Kindergärten, Schulen, Tagesbildungsstätten, Tagesförderstätten, Wohnstätten, Ambulant betreutes Wohnen und die Heilpädagogische Frühförderung und Beratung. b) die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58 AO für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft. Hierzu ist die Gesellschaft berechtigt, Spenden, Vermächtnisse und Erbschaften anzunehmen, Unternehmen zu gründen, sich an Gesellschaften zu beteiligen und Maßnahmen und Einrichtungen im Sinne des Satzungszwecks zu beraten und zu fördern, soweit hiermit nicht gegen gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben verstoßen wird, sowie Rücklagen in gesetzlich zulässiger Höhe im Sinne § 62 AO zu bilden. c) ein planmäßiges Zusammenwirken mit den Körperschaften des Unternehmensverbundes der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Hannover. Eine namentliche Aufstellung der Kooperationspartner wird der Finanzverwaltung bei Beginn der Kooperation und bei Änderung der Kooperationspartner vorgelegt. Das Zusammenwirken der Kooperationspartner vollzieht sich durch Erbringen von Leistungen, die geeignet sind zur Förderung der Hilfe für behinderte Menschen, der Bildung und Erziehung von Kindern, der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, insbesondere durch die (entgeltliche oder unentgeltliche) Nutzung von Wirtschaftsgütern, insbesondere Grundstücken und Gebäuden der Pickerd Lebenshilfe Stiftung. Die Kooperationspartner können einvernehmlich eine Ausweitung der Tätigkeiten vornehmen. Das planmäßige Zusammenwirken der Kooperationspartner erfolgt jeweils durch einen Einsatz für den steuerbegünstigten Bereich des Kooperationspartners.
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