Beratungs- und Betreuungstätigkeit auf Honorarbasis und Unternehmensberatung sowie Dienstleistungstätigkeit als Makler im gesamten Kapitalmarkt, wie z.B. im Immobilien-, Kapitalanlage-, Versicherungs- und Finanzierungsbereich nach § 34 c und § 34 d Gewerbeordnung sowie Durchführung aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten, Betreuung der bestehenden Mandate, Verträge und aller damit verbundenen Bereiche, ebenso die Organisation von Informationsveranstaltungen und die Herausgabe von Informationsmaterial, speziell im Bereich der Kapitalanlagen. Als Finanzdienstleister im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 bis 4 KWG wird ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung zwischen Kunden und einem Institut, einem nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft erbracht. Dabei beschränken sich die Finanzdienstleistungen auf Anteile an Investmentvermögen, die von einer Kapitalgesellschaft ausgegeben werden, oder auf ausländischen Investmentanteile, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen. Ausgenommen sind hierbei Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes. Eine Eigentum- oder Besitzverschaffung an Kundengeldern bzw. -wertpapieren ist ausgeschlossen.
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