Zweck des Kolping-Bildungswerk Ostbayern ist es, im Geiste Adolph Kolpings den bildungswilligen Menschen eine ihren Anlagen entsprechende Bildung zu ermöglichen. Der Satzungszweck wird insbesondere durch den Betrieb von Einrichtungen der Bildung, Erziehung und beruflichen Integration verwirklicht. Das Kolping-Bildungswerk Ostbayern verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung (AO), und zwar die Förderung der Aus- und Fortbildung, der Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für behinderte Menschen, der Flüchtlingshilfe sowie der Wohlfahrtspflege und Unterstützung hilfebedürftiger Menschen im Sinne des § 53 AO durch nachfolgende Dienste, Maßnahmen und Einrichtungen als Zweckbetriebe im Sinne der Abgabenordnung: - berufsorientierende und berufsvorbereitende sozialpädagogische Betreuung und Begleitung - Individuelle Förderung der Ausbildungsreife und der nachhaltigen Integration in den Ausbildungsmarkt - Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung und Qualifizierung einschließlich sozialpädagogischer sowie berufsfachlicher Hilfen für benachteiligte Jugendliche - Nachhaltige Integration in die Arbeitswelt durch Betreuung, Begleitung sowie Qualifizierung benachteiligter Personengruppen und arbeitsmotivierende Maßnahmen, insbesondere Reintegrations- und Qualifizierungsmöglichkeiten in sozialpädagogisch und organisatorisch auf die besonderen Bedürfnisse der Personen ausgerichteten Zweckbetrieben des dienstleistenden und produzierenden Marktsegments, die mittels wertschätzender, gemeinschaftsbezogener Teamarbeit sowie sozial-kommunikativen und wirtschaftlichen Erfolgen zugleich selbstbewusstseinsfördernd wirken - offene Bildungsarbeit im Sinne des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung in Bayern - sprachliche, gesellschaftliche und berufliche Integration zugewanderter Menschen - schulische Betreuung, Förderung und Beratung von Kindern und Jugendlichen, auch bei der Gestaltung von Hausaufgaben- und Lernzeiten - Hilfen zur Erziehung, Hilfen für Menschen mit psychischer, geistiger und/oder körperlicher Behinderung, für Menschen mit Migrationshintergrund, allgemeine Sozialberatung und Unterstützung für hilfebedürftige alte Menschen - sowie weiterer Dienste, Maßnahmen und Einrichtungen, soweit sie zur Förderung der oben genannten Zwecke dienen.
Interessengemeinschaften
Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten
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