1. Die Qualifizierung und Beschäftigung von vornehmlich Behinderten und arbeitslosen älteren Menschen (älter als 50 Jahre) und anderen auf dem Arbeitsmarkt schwervermittelbaren Menschen in zusätzlichen, gesellschaftlich nützlichen Beschäftigungsfeldern;die sozialpädagogische Hilfe für benachteiligte Jugendliche und die Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung; die Durchführung von Bildungsmaßnahmen im Sinne von Adolph Kolping. Zu diesem Zweck sucht die Gesellschaft die Kooperation mit Kommunen, orts- und regionalansässigen Betrieben, mit Trägern der beruflichen Qualifizierung und der Arbeitsverwaltung. Die Gesellschaft bietet Hilfen bei der Bewältigung von Folgeproblemen der Ausbildungs- und Arbeitslosigkeit an. Im Rahmen einer umfassenden sozialpädagogischen oder ähnlichen Betreuung werden Fähigkeiten vermittelt, um im Berufsleben zu bestehen. Die Gesellschaft dient vorrangig sozialen Zielen im Sinne der Leitgedanken Adolph Kolpings. Die Gesellschaft kann für diesen Zweck im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der §§51 ff AO. Die Gesellschaft will für Arbeitslose, insbesondere für benachteilige Gruppen, wie langzeit- und schwervermittelbare Arbeitslose, geeignete Arbeitsmöglichkeiten schaffen, die den Erhalt und die Weiterentwicklung ihrer persönlichen und beruflichen Fähigkeiten sowie die beruflichen Wiedereingliederungschancen unterstützen und fördern. 3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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