Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, die auf Tätigkeiten vorbereiten, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden oder die Fähigkeit zur künstlerischen Gestaltung erfordern. Weiterbildungsveranstaltungen für die in der Praxis stehenden Fach- und Führungskräfte der Industrie und Wirtschaft sowie anderen Institutionen in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Konstanz zu erbringen, Veranstaltungen zu organisieren, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden erfordern, Wissenstransfer zu unterstützen, mit national und international tätigen Fortbildungsinstitutionen zusammenzuarbeiten, bestehende Verbindungen weiter zu vertiefen und Informationen auszutauschen, Förderung des Erfahrungsaustausches mit anderen Fortbildungsinstitutionen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnitts des zweiten Teils der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art, mit den in § 2 Abs. 1 genannten Zweckbestimmungen, im In- und Ausland zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, die Zwecke der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
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