Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und der Wohlfahrtspflege durch bedarfs- und leistungsgerechte sowie wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit ambulanten, stationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären Krankenhausleistungen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb des Krankenhauses Hospital zum heiligen Geist in Frankfurt am Main und aller damit verbundenen zweckdienlichen Einrichtungen. Dies geschieht auf der Grundlage des Krankenhausplanes des Landes Hessen und zur Gewährleistung der bedarfsgerechten und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung durch leistungsfähige Krankenhäuser. Die Gesellschaft stellt den mit dem Betrieb des Krankenhauses Hospital zum Heiligen Geist verbundenen öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag, insbesondere die ausreichende Versorgung von Personen, die im Sinne von § 53 der Abgabenordnung (AO) hilfsbedürftig sind, mit allgemeinen Krankenhausleistungen gemäß den Vorschriften der Bundespflegesatzverordnung sicher. Die Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften,die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen wie Personal-, Management- und Verwaltungsleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Die Gesellschaft kann von diesen vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen (insb. Catering-, Wäscherei- und Reinigungsleistungen sowie Vewaltungs- und Managementleistungen) empfangen und Waren beziehen oder überlassene Gegenstände nutzen. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch verwirklichen, indem sie anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO beschafft und weiterleitet. Die Zweckverwirklichung kann auch durch die Vergabe von zinsgünstigen oder zinslosen Darlehen erfolgen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und unter Beachtung ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen sowie Einrichtungen zu unterhalten, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich sind oder dienlich erscheinen.
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