Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft), Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere (Eigenhandel) und Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) sowie andere bei der Anlage in Finanzinstrumenten zu beraten; bei den Finanzinstrumenten im vorgenannten Sinne handelt es sich ausschließlich um Finanzinstrumente, mit denen Versicherungsrisiken übertragen werden. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum und Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen.
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