A) Die Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Gebäuden und Wohnungen; b) die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte; c) die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung. Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung. Bei der Wohnungsversorgung berücksichtigt sie im be- sonderen auch Wohnungssuchende, die aufgrund ihrer persönlichen Verhältnisse oder Umstände Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche haben. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft auch Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen, die grundsätzlich nach Größe, Ausstattung und Preis für breite Schichten der Bevölkerung geeignet sind, und Eigenheime und Eigentumswohnungen errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, das Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Planung, Bau und Bewirtschaftung sowie Instandhaltung und Modernisierung der Gebäude und Anlagen haben in einer die Umwelt möglichst schonenden Weise zu erfolgen.
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