Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Wohlfahrtswesen, der Hilfe für Behinderte, der Volks- und Berufsbildung sowie der selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Sie dient der stationären, teilstationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten und der Heilung und Rehabilitation von Kranken und Hilfsbedürftigen unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben eines Krankenhauses, von Einrichtungen und Angeboten zur ambulanten und stationären Betreuung von Menschen mit seelischer Behinderung (begleitende psychiatrische Dienste), von Einrichtungen und Angeboten zur ambulanten und stationären Rehabilitation, eines ambulanten psychiatrischen Pflegedienstes, von Aus- und Weiterbildungsstätten für Fachberufe des Gesundheitswesens. Dies ist auch Gegenstand der Gesellschaft. Der Satzungszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der in Absatz 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig und nützlich sind. Sie ist berechtigt, Betriebe und Einrichtungen zu gründen, zu übernehmen und sich an solchen zu beteiligen, wenn dies dem Zweck der Gesellschaft dient. Die Zuständigkeit der Verbandsversammlung gern. § 9 Abs. 3 Ziffer 8 Gesetz über den Landeswohlfahrtsverband Hessen bleibt unberührt. Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung der genannten Einrichtungen notwendigen Nebenbetriebe und flankierenden Einrichtungen gründen und/oder betreiben. Bei der Verfolgung und Erreichung ihres Zweckes berücksichtigt die Gesellschaft in besonderer Weise die Aufgaben und das Selbstverständnis des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, die in den Beschlüssen der Verbandsversammlung, z. B. zur Gemeindepsychiatrie und zum Leitbild, ihren Ausdruck finden. Die Gesellschaft strebt eine kooperative Zusammenarbeit mit den anderen Gesellschaften, Einrichtungen und Dienststellen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen an.
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