Gesellschaft verfolgt insbesondere den Zweck wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen adäquat unterzubringen und/oder sozialpädagogisch zu beraten und zu betreuen. Ziel dieser Maßnahmen ist die Beseitigung und Milderung von Benachteiligungen und Beeinträchtigungen, die der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft entgegenstehen. Ergänzend wird der Zweck verfolgt, präventive Hilfemaßnahmen anzubieten, die Verarmung und Wohnungslosigkeit verhindern können. Darüber hinaus verfolgt die Gesellschaft den Zweck, sozial benachteiligten Menschen zu helfen, die durch andere Beeinträchtigungen wie langwährende Arbeitslosigkeit, fehlende Bildungschancen, Krankheit, Alter, soziale Isolation, Sucht und Behinderungen benachteiligt sind. Geeignete Hilfemaßnahmen hierfür sollen entwickelt und angeboten werden. Zur Erreichung dieses Zwecks unterhält die Gesellschaft geeignete Einrichtungen und Dienste. In den jeweiligen Einrichtungen und Diensten werden Hilfen systematisch und auf die Problematik des Einzelnen abgestimmt angeboten. Art, Inhalte und Ziele der Hilfeangebote haben das Menschenbild gemäß dem deutschen Grundgesetz zum Vorbild und dienen dem Zweck, soziale Schwierigkeiten (siehe 1.), sowie körperliche, geistige und seelische Beeinträchtigungen, unter Berücksichtigung der deutschen Sozialgesetzgebung, zu überwinden oder deren Folgen zu mildern und eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu gewährleisten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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Sozialwesen
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