Förderung mildtätiger Zwecke - Förderung von Wissenschaft und Forschung - Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege - Förderung der Jugend- und Altenhilfe - Förderung von Kunst und Kultur - Förderung des Wohlfahrtwesens - Förderung der Hilfe für Behinderte - Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe - Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie des Umweltschutzes - Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte - Förderung aller weiteren in § 52 Abs. 2 AO genannten Zwecke. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke insbesondere durch a) Organisation und Durchführung von jedwelchen Aktivitäten, mittels denen die oben genannten Satzungszwecke verwirklicht werden können, b) die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche diese Mittel unmittelbar zur Verwirklichung der oben beschriebenen Satzungszwecke oder ähnlicher Maßnahmen verwenden.
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