1. Vermittlung und Schaffung von Zuverdienstmöglichkeiten und Beschäftigung, vorrangig für von Armut bedrohte Menschen; insbesondere in den Bereichen Altersarmut, Arbeitslosigkeit, Menschen mit Behinderung oder für Empfängerinnen von Transferleistungen. Ziel ist es, durch Zuverdienst oder Beschäftigung die prekäre Lebenssituation der Betroffenen zu verbessern oder zu beseitigen. Die Vermittlung von Arbeitnehmerinnen kann neben der Vermittlung in Beschäftigungsverhältnisse auch die Vermittlung ehrenamtlicher Tätigkeiten umfassen. 2. Zur Erreichung Ihrer Ziele kann die Gesellschaft (a) Dienstleistungsverträge mit Dritten abschließen, die am Ort des Kunden erfüllt werden. (b) Dienstleistungs- und Produktionsverträge mit Dritten abschließen, in denen durch Beschäftigte der Gesellschaft die vereinbarte Vertragsleistung erbracht wird, die Gesellschaft selbst aber die Räumlichkeiten und sonstige Infrastruktur für die Beschäftigten bereitstellt. (c) Hierzu gehört auch die Übernahme, Durchführung oder Vermittlung von Produktions- oder Dienstleistungsaufträgen des handwerklichen Bereichs. (d) die Herstellung, Fertigung und den Vertrieb von Produkten im Kundenauftrag durchführen. 3. Neben der Vermittlung ist auch die Überlassung von Arbeitnehmerinnen an Dritte Tätigkeitsfeld der Gesellschaft. Zur Verfolgung des Zweckes der Arbeitnehmerüberlassung wird zuvor die notwendige Genehmigung der zuständigen Agentur für Arbeit eingeholt. 4. Die Gesellschaft kann weitere gleichartige oder ähnliche Einrichtungen an anderen Orten neu gründen oder bestehende erwerben, oder sich an diesen beteiligen, oder Zweigstellen errichten und sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind die Unternehmung der Gesellschaft und ihre Ziele und Zwecke zu fördern.
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