1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung.) 2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende Investmentvermögen: a) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB; b) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für Rechnung der Sondervermögen neben den in den §§ 230 bis 260 KAGB enthaltenen Vermögensgegenständen ausschließlich Vermögensgegenstände i.S.d. § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben d) - g) KAGB sowie die in § 253 KAGB genannten Liquiditätsanlagen und Derivate erworben werden dürfen; c) EU-AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a) und lit. b) vergleichbaren Anforderungen unterliegt; d) Ausländische AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a) und lit. b) vergleichbaren Anforderungen unterliegt. 3) Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Verwaltung einzelner Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum, soweit diese Vermögen im Rahmen der Verwaltung nach vorstehender Ziffer 2 in den dort zugelassenen Vermögensgegenständen angelegt sind und diese Vermögensgegenstände keine Finanzinstrumente sind (individuelle Vermögensverwaltung); b) Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände im Rahmen der Verwaltungstätigkeiten nach vorstehender Ziffer 2, soweit diese keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind; c) Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragraphen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind.
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