Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, durch Förderung von Transplantationen im Rahmen der Krankenversorgung, Förderung der wissenschaftlichen Entwicklung und der gesellschaftlichen Akzeptanz der Transplantationsmedizin insbesondere durch: Organisation und Durchführung von wissenschaftlichen Kongressen und Tagungen; Informationsaustausch zwischen Ärzten, Wissenschaftlern und Laien u.a. im Rahmen von nationalen und internationalen Kongressen und Diskussionsforen und durch Beiträge in wissenschaftlichen Publikationen; Publikation wissenschaftlicher Erkenntnisse; Erarbeitung und Vertretung von Prinzipien, Empfehlungen und Stellungnahmen in den für das Transplantationsgebiet wichtigen ethischen, juristischen u.a. gesellschaftlichen Bereichen, unter anderem im Rahmen von nationalen und internationalen Kongressen und Diskussionsforen und durch Beiträge in wissenschaftlichen Publikationen; Öffentlichkeitsarbeit; Tätigkeit als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.
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