Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der stationären Pflege und Betreuung von alten und pflegebedürftigen Menschen sowie die ambulante, vor- und nachstationäre Behandlung, Pflege, Betreuung und Rehabilitation hilfsbedürftiger Menschen. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch das Erreichen und Betreiben von Alten- und Pflegeheimen mit den erforderlichen Nebenbetrieben und flankierenden Diensten sowie durch stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfsangebote. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie Kurzzeit- und Tagespflege errichten, betreiben und unterhalten. Der Gesellschaftszweck wird auch erfüllt durch unmittelbare finanzielle Unterstützung entsprechend förderungswürdiger natürlicher Personen oder durch Zuschussgewährung an geeignete steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften öffentlichen Rechts. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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