Allgemeine Vermögensberatung, die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen- und den dazugehörigen Darlehen im Zuge einer Finanzierung, sowie die Anlage- und Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilscheinen der Allianz Kapitalanlagegesellschaft mbH (inländischen Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen der Allianz Vermögens Bank AG (AVB), die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d. h. für lizenzierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen, ohne Befugnis, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen.
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