Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, Förderung der Hilfe für behinderte Menschen und des Wohlfahrtswesens sowie Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 der Abgabenordnung unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht, Alter und Wohnsitz innerhalb und außerhalb des Kirchenkreises Gladbeck-Bottrop-Dorsten. Die Gesellschaft wird damit in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig. Ambulante Pflege und Betreuung von alten und kranken Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz sowie ambulante, vor- und nachstationäre Behandlung, Pflege, Betreuung und Rehabilitation hilfsbedürftiger Menschen. Dies geschieht durch die Unterhaltung und den Betrieb ambulanter Behandlungs-, Pflege-, Betreuungs- und Rehabilitationseinrichtungen zur häuslichen Pflege sowie zur Kranken, Alten- und Familienpflege mit den sonstigen Nebenbetrieben und flankierenden Diensten.
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