Übernahme von Treuhandschaften (die Ausübung oder Verw. fremder Rechte (Treugut) im eigenen Namen, aber in schuldrechtl. Bindung gegenüber demjenigen, dem die Rechte an sich zustehen (Treugeber)); 2. die Liegenschaftsverwaltung a) nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz); b) den mietrechtlichen Bestimmungen entsprechend, c) nach allgemeinen Vorschriften für Mietverhältnisse (Miet- oder Pachtverträge); d) sowie die Betreuung und Pflege von Gebäuden und die Vermittlung von Personal zur Gebäudepflege, Wartung und -überwachung (Home-Sitting) und Bautrocknung; 3. die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben a) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden; b) wirtschaftlich als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung; c) die Vermittlung oder der Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen; sowie den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalgesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus den vorstehend bezeichneten Bereichen, insbesondere in allen Belangen des Grundstücks-, Gebäude- und Objektmanagements.
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