Eine Immobiliengesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. Kapitalanlagegesetzbuch ("KAGB"). Die Universal-InvestmentGesellschaft mit beschränkter Haftung ("Universal") ist eine deutsche Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB und hat den offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen und dem Investitionsschwerpunkt Immobilien "Rendite Real Ul" aufgelegt und verwaltet diesen ("AIF"). Die Universal hält ihre Beteiligung an der Gesellschaft für Rechnung des AIF. Geschäftszweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Entwicklung, das Halten, die Verwaltung, Vermietung und der Verkauf von Immobilien, insbesondere der Immobilie Nonnendammallee 117, 120, 121, Paulsternstraße 4, 16 in 13629 Berlin, sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften. Die Gesellschaft darf nur Tätigkeiten ausüben, die die Universal nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des KAGB und der Rundschreiben und Entscheidungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und den jeweiligen Anlagebedingungen des von der Universal betreuten AlFs ausüben darf. Die Gesellschaft darf nur Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und 7 sowie Abs. 3 KAGB und der Anlagebedingungen des AIF erwerben. Die Gesellschaft kann zudem Gegenstände erwerben, die zur Bewirtschaftung der Immobilien erforderlich sind. Die Gesellschaft darf darüber hinaus keine anderen Vermögensgegenstände erwerben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften, dem KAGB und den Anlagebedingungen des AIF zulässig sind, soweit diese die Qualifikation als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB und des Investmentsteuergesetzes (InvStG) nicht beeinträchtigen. Die Gesellschaft darf keine gewerblichen Tätigkeiten sowie Tätigkeiten ausüben oder Geschäfte betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c, § 34f oder § 34i Gewerbeordnung oder nach § 32 des Kreditwesengesetzes ("KWG") in Verbindung mit § 1 KWG bedürfen. Sonstige Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Immobilien und Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften nur dann erwerben, wenn diese vor dem Erwerb im Einklang mit den Anlagebedingungen des AIF bewertet wurden und anschließend mindestens einmal jährlich im Einklang mit den Anlagebedingungen des AIF bewertet werden. Die Gesellschaft darf Darlehen aufnehmen und Sicherheiten gewähren, sofern diese mit dem KAGB und den Anlagebedingungen des AIF vereinbar sind. Die Gewährung von Darlehen ist ausgeschlossen. Abweichend hiervon ist die Gesellschaft zur Gewährung von Gesellschafterdarlehen an andere Immobilien-Gesellschaften, an der die Gesellschaft beteiligt ist, berechtigt, soweit diese mit den Vorgaben des § 240 KAGB und der Anlagebedingungen des AIF vereinbar sind. Der Gesellschaft sind die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet.
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