1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. 2. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Vorbereitung, Durchführung und Veröffentlichung internationaler und disziplinübergreifender wissenschaftlicher Dialoge, mit denen im Geiste von Alfred Herrhausen richtungsweisend Thesen und Lösungsvorschläge zu diesen Fragen entwickelt werden sollen, b) die Formulierung von Problemstellungen und das Aufzeigen von Lösungsansätzen mit dem Ziel, Forschungsergebnisse in der Praxis umzusetzen, c) die Durchführung von Veranstaltungen, Konferenzen, Diskussionsforen und anderen Gesprächsformen mit internationalen Experten aus verschiedenen Disziplinen in Deutschland und im Ausland, d) die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten, beispielsweise durch Verteilung von Preisen, Stipendien oder sonstige finanzielle Zuwendungen. 3. Die in Ziffer 2 genannten Maßnahmen der Zweckverwirklichung sind nicht abschließend. Es ist der Gesellschaft nicht verwehrt, weitere Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die grundsätzliche Ausrichtung der Gesellschaft umzusetzen. 4. Die Gesellschaft ist zur Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken einer anderen Körperschaft, die sich mit den Gesellschaftszwecken decken, oder für die Verwirklichung ebensolcher Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung berechtigt. Sie ist ferner berechtigt, Mittel einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu Zwecken, die sich mit den Gesellschaftszwecken decken, nach Maßgabe des § 58 Nr. 2 Abgabenordnung zuzuwenden. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich uncl unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Interessengemeinschaften
Wissenschaft & Forschung
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