Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Diakonischen Arbeitsgemeinschaft Sozialpädagogischer Initiativen DASI Berlin gGmbH ist es, diakonische Maßnahmen in Gesellschaft und Kirche allein oder mit anderen Trägern durchzuführen, insbesondere die Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für behinderte Menschen, des Schutzes von Ehe und Familie, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht, insbesondere durch: a) Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe b) Jugendförderung c) Betreibung von Kindertagesstätten d) Schulsozialberatung und -betreuung von Kindern, Jugendliche, Eltern und Lehrkräften e) Familienbildungsmaßnahmen und Familienberatung f) Betreibung/ Durchführung von mit einer besonderen erzieherischen Betreuung verbundenen Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie -maßnahmen g) Hilfen und Betreuung für Menschen mit Behinderung h) Leistungen im Rahmen der Sozialpsychiatrie i) Durchführung von Förder- und Bildungsmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien j) Vermittlung von Patenschaften für Kinder und Familien k) Beschaffung und Bereitstellung von Wohnraum an hilfebedürftige Jugendliche und/oder Erwachsene Die Gesellschaft ist berechtigt, alle den Geschäftszweck fördernden und im Zusammenhang damit stehenden Geschäfte durchzuführen, insbesondere andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen, sich an solchen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten. Es besteht die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit anderen Gruppen, Vereinen und Institutionen, sofern sie gleiche oder ähnliche Zielsetzungen aufweisen und nicht verfassungsfeindlich sind. Die Unabhängigkeit der Gesellschaft ist dabei zu wahren. Die Gesellschaft kann wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten und auch Beteiligungen an anderen Unternehmungen erwerben, soweit es der Erfüllung des Satzungszweckes dient bzw. diesen fördert und die Kriterien des § 65 AO erfüllt sind.
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