1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung § 51 if. Die gemeinnützigen Zwecke dienen der - Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung - Förderung der Hilfe für Behinderte - Förderung der Jugendhilfe. Sie werden verwirklicht durch die Einrichtung, Organisation und Realisierung von Projekten, Maßnahmen und Arbeitsmarktdienstleistungen nach den einschlägigen Paragraphen des SGB II, SGB III, SGB VIII, SB IX und des Europäischen Sozialfonds für - Jugendliche - Rehabilitanden - Aktivierungs- und berufliche Eingliederungsleistungen - sonstige Eingliederungsleistungen - Freie Förderungsleistungen - sonstige Maßnahmen und Ergänzungsprogramme im o. g. Sinne. Im Einzelnen: Maßnahmen für Jugendliche: - Ausbildungsbegleitende Hilfen/Sozialpädagogische Begleitung! Ausbildungsmanagement - Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen - kooperatives und integratives Modell - Berufseinstiegsbegleitung - Bildungsketten - Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen - Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung - Sonstige Maßnahmen für Jugendliche Maßnahmen für Rehabilitanden: - Ausbildung für behinderte Menschen mit Förderbedarf- RehaAusbildung kooperatives und integratives Modell - Behindertenspezifische Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen - Berufliche Reintegration psychisch Kranker - Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener Menschen - Maßnahmen zur betreuten betrieblichen Umschulung für Rehabilitanden - Unterstützte Beschäftigung - Sonstige Maßnahmen für Rehabilitanden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 46 SGB III: - Aktivcenter - Aktivierungshilfen für Jüngere - Bewerbercenter - Bewerbungsmanagement - Feststellungs-, Trainings- und Erprobungscenter - Ganzheitliche Eingliederungsleistung mit integrativem Ansatz - Job-to-Job Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen: - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. PraxisCenter: - Unterstützung der Vermittlung mit ganzheitlichem Ansatz - Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung - Vermittlung mit intensiver Betreuung und Anwesenheitspflicht - Sonstige Maßnahmen Maßnahmen der freien Förderung nach § 16f 5GB II Die Gesellschaft arbeitet zur Erreichung ihres Zweckes mit Körperschaften des öffentlichen Rechts oder dem Europäischen Sozialfond zusammen.
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