Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die (a.) Förderung der Jugendhilfe gemäß § 52 Abs.2 Nr.4 AO (b.) Förderung des Wohlfahrtswesens gemäß § 52 Abs.2 Nr. 9 AO. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Zwecke einer Hilfsperson im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch (a.) die Entwicklung und Durchführung von Hilfen gemäß SGB VIII und SGB XII in stationären Wohnformen, in teilstationären Einrichtungen und ambulanten Hilfen. Angeboten werden: Hilfen für betreute Jugendwohngemeinschaften und betreutes Einzelwohnen nach §§ 27 i.V. m. 34,35, 41 SGB VIII, sowie Hilfen für Betreutes Mutter/Vater + Kind-Wohnen nach §§ 27 i.V.m. 19 SGB VIII, Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII. Die Gesellschaft soll hierbei u.a. folgende Leistungen erbringen: Bereich Jugendwohngemeinschaften: Sozialpädagogische Betreuung bei der persönlichen und schulischen bzw. beruflichen Entwicklung Unterstützung bei der Lösung von Alltagsproblemen, Begleitung und Beratung bei der Integration in die Lebenswelt, Freizeit- und Sportangebote zur Förderung von Teamfähigkeit und Integration, Hilfe zur Selbsthilfe nach dem Subsidiaritätsprinzip, ggf. Erfüllung des Kinderschutzauftrages in Kooperation mit den zuständigen Ämtern und Behörden. Bereich betreutes Einzelwohnen: Sozialpädagogische Betreuung bei der persönlichen und schulischen bzw. beruflichen Entwicklung, Erlernen einer Tagesstruktur, Organisation von Haushalt und Anleitung zum adäquaten Umgang mit Geld, Entwicklung und Umsetzung einer schulischen bzw. beruflichen Perspektive, Aufbau einer Risikokompetenz hinsichtlich Abhängigkeitserkrankungen (Drogen, Alkohol, Internet), Freizeit- und Sportangebote, Hilfe zur Selbsthilfe nach dem Subsidiaritätsprinzip, ggf. Erfüllung des Kinderschutzauftrages in Kooperation mit den zuständigen Ämtern und Behörden. Bereich Mutter/Vater- Kind/Wohnen: Sozialpädagogische Betreuung in der Persönlichkeitsentwicklung, der Entwicklung von Eigenverantwortung, der Bewältigung des Alltags und der Förderung der Mutter/Vater -Kind Beziehung, Begleitung und Förderung in der Familienarbeit, Förderung der schulischen und beruflichen Entwicklung, Freizeit- und Sportangebote, Hilfe zur Selbsthilfe nach dem Subsidiaritätsprinzip, ggf. Erfüllung des Kinderschutzauftrages in Kooperation mit den zuständigen Ämtern und Behörden. Bereich Ambulante Betreuung von jungen Menschen und Familien nach § 30, 31 SGB VIII: Ambulante sozialpädagogische Betreuung von jungen Menschen, Familien, Personensorgeberechtigten, die einen Bedarf nach § 6 SGB VIII haben, Aufsuchende, niedrigschwellige Soziale Arbeit, Sozialraumorientierte, Ressourcenaktivierende, pädagogische Begleitung von jungen Menschen, Familien, Personensorgeberechtigten, Lebensweltliche und pädagogische Familienhilfe durch Fachkräfte, Ambulante, psychosoziale Diagnostik im Rahmen von ambulanten Clearings, Beratung und Unterstützung von jungen Menschen, Familien, Personensorgeberechtigten, Netzwerkarbeit, Hilfe zur Selbsthilfe nach dem Subsidiaritätsprinzip, ggf. Erfüllung des Kinderschutzauftrages in Kooperation mit den zuständigen Ämtern und Behörden. Bereich Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII i.V.m mit der EGHVO: Ambulante und stationäre Betreuung von Erwachsenen, die an einer psychischen Erkrankung leiden oder von einer psychischen Erkrankung bedroht und/oder von einer Abhängigkeitserkrankung und deren Folgen betroffen sind. Sozialpädagogische Betreuung in der Persönlichkeitsentwicklung, Entwicklung von Eigenverantwortung und der Bewältigung des Alltags, Aufbau einer Risikokompetenz hinsichtlich Abhängigkeitserkrankungen (Drogen, Alkohol, Internet), Organisation von Haushalt und Anleitung zum adäquaten Umgang mit Geld.
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