Im Rahmen seiner kommunalen Aufgabenstellung a) die Bereitstellung von Netzen zur Versorgung des Stadtgebiets der Landeshauptstadt Stuttgart mit Elektrizität, Gas und Wärme und der Betrieb und die Unterhaltung solcher Netze; b) der Bau und Betrieb von hoch effizienten und ressourcenschonenden Anlagen (wie z. B. KWK-Anlagen) zur Erzeugung von Energie, die Beteiligung an Unternehmen, die entsprechende Anlagen betreiben und/oder die Tätigung von Investitionen aller Art in entsprechende Anlagen; c) die Beschaffung und der Vertrieb von und der Handel mit klimafreundlicher Energie, die aus erneuerbaren Energien oder hoch effizienten und ressourcenschonenden Quellen erzeugt wird; d) die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, die im Zusammenhang mit der ressourcenschonenden Versorgung der Bevölkerung mit Energie, der Förderung umweltfreundlicher Energienutzung, der Energieeinsparung und der Steigerung der Energieeffizienz stehen, insbesondere Beratungsleistungen. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Sie kann sich auch an anderen Unternehmen mit dem gleichen oder einem ähnlichen Gegenstand beteiligen. Die gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sind zu beachten. Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere begrenzt durch die nach § 102 GemO zulässige wirtschaftliche Betätigung. Die Gesellschaft ist so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird (§ 102 Absatz 3 GemO). Die Gesellschaft wird ausschließlich als Auftragnehmer oder Konzessionsnehmer für die Landeshauptstadt Stuttgart oder von dieser kontrollierten juristischen Personen als Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB tätig.
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