(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. (2) Die Verkündigung des Evangelismus nach der Bibel in Wort und Schrift unter allen Menschen, um dadurch christliches Leben zu wecken und zu pflegen. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch theologische Dienste, unter anderem: a) durch regelmäßige Gottesdienste und Versammlungen zur Betrachtung, Besprechung und Lehre des Wortes Gotes, b) durch Pflege christlichen Gesangs und christlicher Musik, c) durch Veranstaltungen von Evangelisationen, Seminaren und Konferenzen, auch in Zusammenarbeit mit Organisationen desselben Zieles, d) durch Straßenarbeit, e) durch Hilfeleistung in den Fällen der Bedürftigkeit und der Not, besonders durch Unterstützung der Notleiden, Bedürftigen und Armen, f) durch Förderung der christlichen Arbeit in der Kinder- und Jugendpflege g) durch Förderung christlicher Dienste in Gefängnissen und Vollzuganstalten, Krankenhäusern, Altenheimen, Hospizen und sonstigen Pflegeeinrichtungen, h) durch seelsorgliche Dienste und Betreuung, i) Unterstützung von Gemeinden, Organisationen und Werken im In- und Ausland, j) durch Transporte von Hilfsgütern im In- und Ausland und k) durch andere Aktivitäten zur Verbreitung und Förderung christlicher Wertvorstellungen im In- und Ausland.
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