Gesellschaft nimmt für ihre Gesellschafter auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs im Rahmen des Verkehrsgebietes insbesondere folgende Aufgaben wahr: a) Vorbereitung der Aufstellung, Änderung und Ergänzung des gesetzlich vorgeschriebenen Nahverkehrsplanes für das Verkehrsgebiet der Gesellschaft im Auftrag der Aufgabenträger, b) Koordination des von den Gesellschaftern, die als Unternehmer tätig sind (Verkehrsunternehmen), durchzuführenden regionalen Busverkehrs sowie Abstimmung mit dem Schienenpersonennahverkehr nach § 3 (1) AEG, c) Abstimmung zwischen regionalem Verkehr und Stadtverkehr Pforzheim, Stadtverkehr Mühlacker und gegebenenfalls weiteren innerörtlichen Verkehren, d) Entwicklung und Fortschreibung des Verbundtarifs und der Beförderungsbedingungen sowie des Liniennetzes und des regionalen Busfahrplanes, e) Beantragung von Zuschüssen für die Verkehrsunternehmen im Rahmen des Gesellschaftszwecks, Entwicklung eines Einnahmeaufteilungssystems sowie dessen Umsetzung, f) Erstellung von Verkehrsanalysen und Entwicklung von Verkehrsplanungen, Konzeption von Betriebstechnologie und Technik, umweltfreundliche Verkehrsgestaltung, g) Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf den Raum, der in der beigefügten Karte (Verkehrsgebiet) dargestellt ist. Dies schließt eine koordinierende, verbundraumüberschreitende Geschäftstätigkeit ein. Der Stadtlinienverkehr der Stadt Pforzheim wird von diesem Vertrag nicht berührt.
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