(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb (2) Gegenstand des Unternehmens ist a) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher und sonstiger Bedarfsgüter des Betriebs und Haushaltes, b) der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, c) die gemeinschaftliche Benutzung landwirtschaftlicher Betriebseinrichtungen und Maschinen, d) die Herstellung, Be- und Verarbeitung der vorgenannten Bedarfsgüter und Erzeugnisse im eigenen oder fremden Betrieb, e) sonstige Dienstleistungen aller Art im Rahmen des satzungsgemäßen Förderungszweck gemäß § 2 Absatz 1 der Satzung, f) Erstellung und Betreiben von Tankstellen. g) die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Anlagen, h) die gemeinschaftliche Verwertung von Schlacht-, Nutz- und Zuchtvieh, i) der gemeinschaftliche Bezug von Zucht- und Nutzvieh (3) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmeltzungsvertrages vom 30.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 01.04.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.03.2015 mit der Raiffeisen Hamaland eG (Amtsgericht Coesfeld GnR 158) verschmolzen.
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