1. Zweck der Gesellschaft ist es, einen Beitrag für eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung im Rahmen der Aufgaben der Gesellschafter zu leisten. 2. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. 3. 1) Die Gesellschaft kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. 2) Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. 4. Die Gesellschaft kann unter ihrer oder unter anderer Firma Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen, deren Gegenstand mit den in Abs. 2 und 3 bezeichneten Tätigkeiten zusammhängt, errichten, erwerben und sich an ihnen beteiligen. 5. Die Gesellschaft ist ferner zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die der Erreichung und Förderung ihres Gegenstandes dienlich sind. 6. Die Preisbildung für die Überlassung von Mietwohnungen und die Veräußerung von Wohnungsbauten soll angemessen sein, d. h. eine Kostendeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rücklagen unter Berücksichtigung einer Gesamtrentabilität des Unternehmens ermöglichen.
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