A) vorrangig eine sozialvertretbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicher zu stellen; b) die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen; c) städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet, und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Arbeiten übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und der Infrastruktur anfallenden Arbeiten übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern, sowie Erbbaurechte ausgeben. Die Gesellschaft kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese mittelbar oder unmittelbar dem Gesellschaftszweck dienlich sind.
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