Förderung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die Bildung und die Förderung des Wohlfahrtswesens. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere die Beratung, Betreuung und Unterstützung sozial Benachteiligter, Hilfebedürftiger oder in Not geratener Menschen im Sinne von § 53 AO. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Beratung, Betreuung und Unterstützung von Familien in unterschiedlichen Lebensformen (Einelternfamilien, Stieffamilien etc.) b) Die Beratung bei Fragen der Erziehung und in schwierigen Lebenssituationen c) Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsende, um sie in ihrer seelischen, sozialen, motorischen und geistigen Entwicklung zu fördern d) Die Fort- und Weiterbildung, insbesondere im Bereich der Jugendhilfe, Ferienangebote, Kurse und Workshops e) Öffentlichkeitsarbeit und Mitwirkung in fachpolitischen Gremien f) Beschaffung von Mitteln für gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Körperschaften für Tätigkeiten nach den vorstehenden Buchstaben.
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Sozialwesen
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