Förderung der Integration und Beschäftigung schwer vermittelbarer Arbeitnehmer, insbesondere Schwerbehinderter im Sinne des § 53 a SchwBG, Langzeitarbeitsloser, jugendlicher Arbeitsloser, Migranten am Arbeitsmarkt sowie sonstiger Benachteiligter sowie die Durchführung arbeitsmarktpolitischer Programme (Beschäftigungsförderung) für Arbeitslose, die Unterstützung im Sinne des SGB II und SGB III erhalten. Dieser Zweck wird insbesondere durch die Anstellung, die sozialpädagogische und arbeitstherapeutische Betreuung der entsprechenden Arbeitnehmer in einem inklusiven Betrieb erreicht mit dem Ziel, diesen ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis in einem nach üblichen betrieblichen Strukturen organisierten Unternehmen mit in anderen Betrieben üblichen Tätigkeitsgebieten zu bieten, insbesondere auf den Gebieten der Hausratsverwertung sowie weiterer Dienstleistungen, die Hochbetagte, Behinderte und andere interessierte Kunden in ihrem Alltagsablauf entlasten und Hilfen zur Stabilisierung ihrer Lebensqualität bieten. Der Zweck der Beschäftigungsförderung wird insbesondere verwirklicht durch die Beschäftigung der Maßnahmenteilnehmer in den Bereichen Hauswirtschaft, Gastronomie, Haustechnik, Grünpflege oder anderen Dienstleistungen. Für die erfolgreiche Integration auf dem Arbeitsmarkt werden die Instrumente aus dem SGB II und III eingesetzt. Die Gesellschaft bietet ergänzende Leistungen wie sozialpädagogische und arbeitstherapeutische Betreuung sowie Einarbeitungshilfen an. Die Gesellschaft fördert die gemeinnützigen Zwecke ihres Gesellschafters in jeder vertretbaren und zulässigen Weise; sie macht sich hierfür dessen Aufgaben, soweit sie den Gegenstand des Unternehmens betreffen, zu eigen.
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