- Sich in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe zu betätigen im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. - Suchtgefährdeten, vor allem Alkoholabhängigen und ihren Angehörigen durch die Führung und Schaffung von ambulanten, stationären und komplementären Einrichtungen der diakonischen Suchtkrankenhilfe im In- und Ausland umfassend zu helfen. (2) Zwecke der Gesellschaft sind: - die Förderung des Wohlfahrtswesens, - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, - die Förderung der Religion, - die Förderung der Jugendhilfe, - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, - die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte, - die Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung mildtätiger Zwecke, sowie der weiteren, oben in diesem Absatz niedergelegten gemeinnützigen Zwecke, durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. (3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verfolgt durch: - den Betrieb von ambulanten, stationären, komplementären Einrichtungen, - medizinische (ärztliche) und psychotherapeutische Behandlung sowie psychologische Beratung, - Verkündigung des Evangeliums in Gottesdiensten, Andachten und sonstigen Veranstaltungen, - den Betrieb von Jugendeinrichtungen, - Streetworkarbeit und Schulsozialarbeit.
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Sozialwesen
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